Zivilrechtliche Vorgehensweisen
Neben dem strafrechtlichen Vorgehen können Sie auch zivilrechtliche Regelungen in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie ausführlich z.B. über:
Den polizeilichen Platzverweis
Die Polizei kann dem Täter gegenüber einen bis 14 Tage (in Hessen) andauernden Platzverweis aussprechen. Das heißt er darf in dieser Zeit nicht in die gemeinsam Wohnung/das gemeinsame Haus kommen, auch dann nicht, wenn er der Eigentümer, Miteigentümer oder Hauptmieter ist.
Die Wohnungszuweisung
Sie können bei der Rechtsantragstelle, beim Amts- oder Familiengericht oder über eine Rechtsanwältin einen Eilantrag auf Wohnungszuweisung stellen. Nach einer positiven Entscheidung können Sie bis zu 6 Monate ohne den Mann in der gemeinsamen Wohnung/dem Haus verbleiben, auch wenn der Mann der Eigentümer, Miteigentümer oder Hauptmieter ist.
Ein Kontaktverbot durch eine einstweilige Verfügung/Anordnung
Auf diesem Weg wird dem Mann jede Kontaktaufnahme mit Ihnen untersagt und unter Strafe gestellt.
