Zivilrechtliche Vorgehensweisen

Neben dem strafrechtlichen Vorgehen können Sie auch zivilrechtliche Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie ausführlich über:

Den polizeilichen Platzverweis

Die Polizei kann dem Täter gegenüber einen bis 14 Tage (in Hessen) andauernden Platzverweis aussprechen. Das heißt, er darf in dieser Zeit nicht die gemeinsame Wohnung / das gemeinsame Haus betreten, auch dann nicht, wenn er der Eigentümer, Miteigentümer oder Hauptmieter ist.

Die Wohnungszuweisung

Sie können selbst oder über eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einen Eilantrag auf Wohnungszuweisung stellen. Nach einer positiven Entscheidung können Sie bis zu sechs Monate ohne den Mann in der gemeinsamen Wohnung / dem Haus verbleiben, auch wenn er Eigentümer, Miteigentümer oder Hauptmieter ist.

Ein Kontaktverbot durch eine einstweilige Verfügung / Anordnung

Auf diesem Weg wird dem Mann jede Kontaktaufnahme mit Ihnen untersagt und unter Strafe gestellt. Dies erfordert jedoch ein eindeutiges und sorgfältiges Vorgehen.