Beratungsangebote

Sie können sich beraten lassen

  • telefonisch, per E-Mail oder persönlich – auf Wunsch auch anonym

unabhängig davon,

  • wie lange die Gewalterfahrung zurückliegt
  • ob diese noch anhält
  • ob es sich um Ihnen bekannte oder fremde Täter / Täterinnen handelt
  • ob Sie Anzeige erstattet haben oder nicht – selbstverständlich auch dann, wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten
  • ob Sie eine Trennung vom gewalttätigen Partner ablehnen oder Ihnen diese im Moment nicht möglich erscheint
  • ob Sie denken, dass Sie für das Geschehene (mit)verantwortlich sind
  • ob Sie Befürchtungen und Ängste vor einer noch nicht eingetretenen Gewaltsituation haben
  • ob Sie einen deutschen Pass besitzen und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.

Sie werden ausschließlich von Frauen beraten!

Unsere Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und unternehmen nichts ohne Ihr Einverständnis. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen nicht mit Dritten (auch nicht mit Behörden, Polizei, Angehörigen oder Ihrem Arbeitgeber) über das, was Sie berichten.

Das Angebot ist für Sie kostenlos.

Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt durch die Kommunen und Landkreise vor Ort, das Land Hessen sowie durch Spenden.

Sprachbarrieren gibt es bei uns nicht!

Wir ermöglichen – nach Absprache – Beratungen mit Dolmetscherinnen. Unsere Gespräche gestalten wir stets so verständlich wie möglich. Wir gehen auf unsere Klientinnen individuell ein.

Nicht überall sind unsere Räumlichkeiten barrierefrei zu erreichen. Nach vorheriger Anmeldung können wir jedoch Beratungen für Rollstuhlfahrerinnen und Frauen mit Gehbehinderung in geeigneten Räumen organisieren.

Wir beantworten Ihre Fragen und informieren Sie gerne über Themen wie:

  • Schutz und Sicherheit: Handlungsleitfaden für akute Situationen, Prävention
  • Juristische Vorgehensweisen: Strafanzeige, Nebenklage, Dokumentation von Verletzungen, zivilrechtliches Vorgehen, Gewaltschutzgesetz, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, Leistungen durch das Opferentschädigungsgesetz, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe etc.
  • Medizinische Hilfen: Versorgung von Verletzungen, Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung, Befundsicherung, Attestierung von Körperverletzungen, Pille danach, Prävention einer HIV Infektion etc.
  • Therapeutische Unterstützung: Ambulante und stationäre Therapien, Therapieformen, Therapiesuche, Finanzierung, Klinikaufenthalte etc. sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. Selbsthilfegruppen etc.

Zunehmend wenden sich Mädchen und Frauen an unsere Einrichtungen, die nach hohem Alkoholkonsum oder dem Verdacht der Beigabe von K.O.- Tropfen, sexualisierte Gewalt erlebt haben und sich sehr schwer mit dem Erlebten und dem Kontrollverlust tun.

Unser Flyer zum Thema Kontrollverlust (PDF, 1 MB)

Bei uns können Sie sich ein- oder mehrmalig beraten lassen und über das Geschehene und die daraus resultierenden Probleme sprechen.

Darüber hinaus erhalten Sie bei uns jederzeit Informationen, wie Sie sich bestmöglich schützen und weiter vorgehen können.

Auf Wunsch verweisen wir Sie an kompetente

  • Ärztinnen oder Ärzte
  • Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte
  • Mädchen- und Frauenhäuser
  • Therapeutinnen oder Therapeuten
  • Fach- und Kurkliniken
  • zuständige Einrichtungen und Behörden vor Ort

Weitere Angebote und Arbeitsbereiche der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen sind

  • Qualifizierung und Fortbildung
  • Fachvorträge
  • Gewaltprävention
  • Fortbildungsangebote für Schulen, Behörden, Firmen und soziale Einrichtungen etc. (auf Anfrage) 
  • Vernetzungsarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene