Schutz und Sicherheit

Wenn Sie bedroht werden, rufen Sie die Polizei an. Sie erreichen die Polizei Tag und Nacht unter dem bundesweiten Notruf 110.

Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Polizeirevier wenden.

Nennen Sie am Telefon bitte Ihren Namen und Ihre Adresse und machen Sie deutlich, dass Sie sofort Hilfe benötigen. Teilen Sie der Polizei auch mit, ob Sie verletzt sind, ob sich Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung befinden, ob der Täter noch anwesend ist und ob er im Besitz einer Waffe ist. Im Anschluss an den Notruf wird je nach Situation entschieden, ob die Polizei mit besonderer Eile zu Ihnen kommt.

Bis zum Eintreffen der Polizei, bringen Sie sich und ggf. Ihre Kinder in Sicherheit, z. B. bei Nachbarn, in naheliegenden Geschäften oder in einem geschützten Raum in der eigenen Wohnung.

Wenn Sie in Sicherheit sind, können wir Sie mit den folgenden Angeboten unterstützen:

  • Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam konkrete Handlungsmöglichkeiten und ein individuelles Schutzkonzept gegen die Bedrohungslage. Wir klären die Möglichkeiten eines juristischen Schutzes (mit oder ohne Strafanzeige).
  • Wir entwickeln gemeinsam Konzepte zur Deeskalation, z. B. wenn Sie sich nicht trennen möchten oder gezwungenermaßen weiter mit dem Angreifer zu tun haben müssen (Arbeitskollege, Nachbar etc.).

Wenn Sie Schutz brauchen, unterstützen wir Sie dabei

  • einen Platz in einem Mädchen- oder Frauenhaus zu finden,
  • andere Schutzmöglichkeiten abzuklären.

Leider gibt es keine allgemeingültigen Verhaltens- oder Vorgehensweisen, die wir an dieser Stelle vorstellen können. Geeignete Schutzmaßnahmen müssen je nach konkreter Situation der betroffenen Frau bzw. des betroffenen Mädchens individuell entwickelt werden.

Sprechen Sie uns an, nutzen Sie unser Beratungsangebot!