Ihr Recht auf Nebenklage

Die Nebenklage sichert Ihnen wichtige Rechte im Prozess, die Sie sonst nicht wahrnehmen können. Bedenken Sie, dass der Angeklagte stets von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin vertreten wird. Als Nebenklägerin können Sie aktiv am Prozess teilnehmen. Sie erhalten vor dem Prozess durch Ihre Rechtsanwältin / Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht, können Fragen und Beweisanträge stellen lassen, Pausen beantragen und haben ein Anwesenheitsrecht während des gesamten Strafverfahrens. Zudem kann die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt ein Plädoyer halten und unsachliche Fragen zurückweisen. Ihre Nebenklagevertretung  wird Sie unterstützen und auf den Prozess vorbereiten.

Wenn Sie keine Anwältin / keinen Anwalt hinzuziehen, werden Sie vor Gericht lediglich als Zeugin / Geschädigte vernommen und können auf das Verfahren keinen Einfluss nehmen. Sie haben aber bei bestimmten Gewaltstraftaten und solchen gegen die sexuelle Selbstbestimmung das Recht, dass Ihnen auf Antrag eine psychosoziale Prozessbegleiterin / Prozessbegleiter von dem Gericht beigeordnet wird.

Die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt wird mit Ihnen besprechen, ob sie aufgrund ihres Einkommens Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Sie werden auch beraten, ob Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen können.

Die Frauennotrufe vermitteln erfahrene und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort.