Weitere Bedrohungen, Übergriffe

Auch wenn Sie Opfer von

  • sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Exhibitionismus
  • Bedrohung
  • Terror durch Ex-Partner
  • Verfolgung, Nachstellung (Stalking)
  • digitaler Gewalt (unerlaubte Aufnahmen und deren Weitergabe, Diffamierung, Belästigung, Nötigung im Internet/ mittels Handy etc.)
  • Telefonterror und Belästigung
  • Übergriffe in Therapie und Beratung

geworden sind, gibt es straf- und/oder zivilrechtliche Möglichkeiten.

Gegen die Belästigung oder Bedrohung gerade durch einen Ihnen bekannten Mann können Sie z.B. eine gerichtliche Anordnung erwirken. Dies bedeutet, dass der Mann sich Ihnen, Ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatz nicht nähern darf, keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf etc. Dies erfordert jedoch ein eindeutiges und sorgfältiges Vorgehen. Wir beraten Sie gerne.

Sprechen Sie uns an, nutzen Sie unser Beratungsangebot!