Nebenklage
Die Nebenklage sichert Ihnen wichtige Rechte im Prozess, die Sie sonst nicht wahrnehmen können. Bedenken Sie, dass der Angeklagte stets von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin vertreten wird. Als Nebenklägerin können Sie aktiv am Prozess teilnehmen. Sie erhalten vor dem Prozess durch Ihre Rechtsanwältin Akteneinsicht, können über die Anwältin Fragen und Beweisanträge stellen, Pausen beantragen und haben ein Anwesenheitsrecht während des gesamten Strafverfahrens. Zudem kann die Rechtsanwältin ein Plädoyer halten und unsachliche Fragen zurückweisen. Die Anwältin wird Sie unterstützen und auf den Prozess vorbereiten.
Wenn Sie keine Anwältin/keinen Anwalt hinzuziehen, werden Sie vor Gericht lediglich als Zeugin/ Opfer vernommen und können auf das Verfahren keinen Einfluss nehmen.
Die Rechtsanwältin wird mit Ihnen besprechen, ob sie aufgrund ihres Einkommens Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können.
Sie wird Sie beraten, ob Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen können.
Die Frauennotrufe vermitteln erfahrene und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort.
